Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Aysal Coaching & Consulting GmbH
Bussardweg 1
74855 Haßmersheim
E-Mail: support@ender-aysal.de
Version 4.6 - Stand: 29.08.2026
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Aysal Coaching & Consulting GmbH („ACC“, „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden über Coachings, Mentorings, Beratungen, Online-Veranstaltungen, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen und sonstige im jeweiligen Angebot bezeichnete Leistungen.
1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Individuelle Vereinbarungen und die Angaben im konkreten Angebot, insbesondere zu Leistungsumfang, Preis, Laufzeit und Terminen, haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
1.4. Die für den Vertragsschluss und die Vertragsdurchführung zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
1.5. Digitale Produkte im Sinne dieser AGB sind digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden, insbesondere Video- und Audioaufzeichnungen sowie digitale Arbeitsmaterialien. Digitale Dienstleistungen ermöglichen insbesondere den Zugang zu, die Nutzung von oder die Interaktion mit Daten in digitaler Form, beispielsweise in einer Kundencommunity. Andere Dienstleistungen, insbesondere Live-Coachings, Live-Beratungen und Einzelsitzungen, werden hiervon unterschieden. Die rechtliche Einordnung richtet sich im Zweifel nach der konkreten Ausgestaltung der vereinbarten Leistung und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. Gegenstand und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Ein Angebot kann insbesondere Einzel- oder Gruppencoachings, Live-Online-Termine, persönliche Betreuung, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen, Arbeitsmaterialien oder den Zugang zu einer Community umfassen. Mehrere Leistungsbestandteile können als Paket angeboten werden; die zwingenden gesetzlichen Vorschriften gelten jeweils für den hiervon betroffenen Bestandteil.
2.2. Das konkrete Angebot bestimmt insbesondere:
- Beginn und Dauer des Programms,
- Zahl, Dauer und Form von Einzel- und Gruppenterminen,
- Umfang und Erreichbarkeit einer persönlichen Betreuung,
- Umfang digitaler Inhalte und Materialien,
- Dauer des Zugangs zu digitalen Bereichen,
- Live- und zeitversetzt nutzbare Leistungsbestandteile sowie
- gegebenenfalls technische oder persönliche Teilnahmevoraussetzungen.
2.3. Soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, schulden wir keinen bestimmten persönlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Erfolg. Wir schulden die fachgerechte Erbringung der im Angebot bezeichneten Leistungen.
2.4. Kostenlose Zusatzangebote, freiwillige Community-Aktivitäten, freiwillige Weiterbetreuungen - auch als Integrationsphase oder Alumniphase bezeichnet - und freiwillige unentgeltliche Fortführungen von Zugängen nach Ablauf der vereinbarten Leistungs- oder Zugangsdauer gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang, sofern sie im konkreten Angebot nicht ausdrücklich als verbindliche Leistung bezeichnet werden. Sie begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Dauer, Häufigkeit, Ausgestaltung oder dauerhafte Bereitstellung und keine neue entgeltliche Vertragsbindung. ACC kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, einschränken oder vollständig beenden. Bereits entstandene zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2.5. Soweit im konkreten Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dient eine Kundencommunity vorrangig dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung der Teilnehmer untereinander. Ein Anspruch auf individuelle Betreuung, regelmäßige Beantwortung von Fragen, Prüfung von Arbeitsergebnissen oder Lernerfolgskontrolle durch ACC besteht nicht. Gelegentliche Beiträge, Hinweise oder Antworten von ACC oder eingesetzten Coaches erfolgen freiwillig und begründen keinen Anspruch auf zukünftige oder regelmäßige Leistungen.
2.6. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes, bleiben unberührt. Ob ein konkretes Programm dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegt, richtet sich nach seiner tatsächlichen vertraglichen und praktischen Ausgestaltung. Soweit ein angebotenes Programm einer behördlichen Zulassung bedarf, werden die Zulassung und die zugehörige Zulassungsnummer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgewiesen. Eine in diesen AGB enthaltene Leistungsbeschreibung ersetzt keine erforderliche Zulassung.
2.7. Rabatt-, Aktions- und sonstige Sonderangebote gelten ausschließlich für den jeweils angegebenen Zeitraum und unter den hierfür genannten Voraussetzungen. Sie begründen keinen Anspruch auf eine rückwirkende Anwendung auf bereits abgeschlossene Verträge oder auf eine Kombination mit anderen Vergünstigungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.8. Von uns bereitgestellte Vorlagen, Leitfäden, Checklisten, beispielhafte Formulierungen und sonstige Muster sind allgemeine Arbeitsmittel. Der Kunde hat sie vor einer Verwendung auf ihre Eignung für seinen individuellen Fall zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Sie stellen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Medizin- oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung dar, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich im konkreten Angebot vereinbart ist. Unsere Pflichten zur fachgerechten Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Vertragsschluss
3.1. Darstellungen unserer Leistungen auf Webseiten, in sozialen Medien oder in sonstigen Werbemitteln stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2. Stellt ACC dem Kunden im Rahmen eines Verkaufs- oder Beratungsgesprächs ein personalisiertes und ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot über eine Online-Bestellseite zur Verfügung, kann der Kunde dieses innerhalb der im Angebot bestimmten Gültigkeitsdauer durch Betätigung der eindeutig als „Zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichbedeutend gekennzeichneten Schaltfläche annehmen. Der Vertrag kommt mit Betätigung dieser Schaltfläche zustande.
3.3. Ist ein personalisiertes Angebot ausdrücklich nur für die Dauer eines laufenden Verkaufs- oder Beratungsgesprächs gültig, erlischt es mit Beendigung dieses Gesprächs, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Eine spätere Annahme setzt ein neues oder erneut ausdrücklich freigegebenes Angebot von ACC voraus.
3.4. Bei anderen Bestell- oder Buchungsmöglichkeiten, bei denen die Darstellung nicht als verbindliches Angebot bezeichnet ist, gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit unserer Vertrags- oder Auftragsbestätigung in Textform zustande.
3.5. Der Kunde erhält die für ihn geltenden AGB, Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular vor Abgabe seiner Vertragserklärung. Nach Vertragsschluss erhält er innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch vor Beginn der Dienstleistung oder mit Bereitstellung digitaler Inhalte, eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Die Vertragsbestätigung dokumentiert insbesondere das angenommene Angebot sowie die vom Kunden abgegebenen Erklärungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn und gegebenenfalls zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten.
3.6. Telefongespräche, Videogespräche und Coachings werden nur aufgezeichnet, wenn hierfür eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht und alle betroffenen Personen vor Beginn transparent informiert wurden sowie, soweit erforderlich, ausdrücklich eingewilligt haben. Die bloße Teilnahme an einem Termin gilt nicht als Einwilligung. Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Teilnehmer oder Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung.
3.7. Soweit Aufzeichnungen rechtmäßig erstellt werden, können sie im Rahmen der mitgeteilten Zwecke insbesondere zur internen Leistungsdokumentation, zur Aufklärung erheblicher Pflichtverstöße sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet werden. Die Einzelheiten, Rechtsgrundlagen und Speicherdauern ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung beziehungsweise der vor der Aufzeichnung erteilten Information. Soweit rechtlich zulässig und für die genannten Zwecke erforderlich, kann eine Aufzeichnung längstens bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem späteren Zeitpunkt aus Vertragsende und Fälligkeit der letzten vereinbarten Zahlung gespeichert werden. Ist sie für einen konkreten Zahlungs-, Inkasso-, Gerichts- oder sonstigen Rechtsstreit erforderlich, kann sie bis zur rechtskräftigen beziehungsweise endgültigen Erledigung und bis zum Ablauf einschlägiger Anschlussfristen aufbewahrt werden. Danach wird sie gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder andere Rechtsgrundlage eine weitere Speicherung erfordert.
3.8. ACC darf die Bereitstellung und Durchführung vertraglicher Leistungen in angemessenem Umfang dokumentieren. Hierzu können insbesondere Angebots- und Buchungsdaten, Freischaltungs- und Zugangsprotokolle, Termin-, Einwahl- und Anwesenheitsdaten, Datum und Dauer eines Termins, der eingesetzte Coach sowie der allgemeine Gegenstand der Leistung gehören. Die datenschutzrechtlichen Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
4. Preise, Rechnungen und Zahlung
4.1. Der Gesamtpreis und die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern wird im Angebot ausgewiesen, ob Preise netto oder brutto angegeben sind.
4.2. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch als PDF übermittelt.
4.3. Soweit im konkreten Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist bestimmt ist, ist der bei einer Einmalzahlung vereinbarte Gesamtpreis mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Zugang der Rechnung, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für vereinbarte Raten gelten die im Ratenplan kalendermäßig bestimmten Fälligkeitstermine. Der Kunde kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn eine Rate nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstags auf dem Konto von ACC eingegangen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an dessen Stelle der nächste Werktag.
4.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern bleibt die gesetzliche Verzugspauschale unberührt.
4.5. Wir können Ersatz der tatsächlich entstandenen und erforderlichen Mahn- und Rechtsverfolgungskosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.6. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden, insbesondere wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
5. Ratenzahlung
5.1. Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der konkrete Ratenplan, der Barzahlungspreis, der Gesamtbetrag der Ratenzahlung und etwaige Mehrkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
5.2. Eine vereinbarte Ratenzahlung betrifft nur die Fälligkeit des Entgelts. Sie begründet kein Recht zur ordentlichen Kündigung eines für eine bestimmte Laufzeit geschlossenen Vertrags. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
5.3. Vorzeitige Zahlungen sind zulässig. Soweit auf die Ratenzahlung Vorschriften über Verbraucherdarlehen, entgeltliche Finanzierungshilfen oder Teilzahlungsgeschäfte Anwendung finden, richten sich Kosten und eine etwaige Reduzierung des Gesamtbetrags nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
5.4. Gegenüber einem Verbraucher kann ACC die Ratenzahlungsvereinbarung wegen Zahlungsverzugs beenden und den gesamten noch offenen Restbetrag des vereinbarten Gesamtpreises fällig stellen, wenn sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Verbraucher befindet sich mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug.
- Der Zahlungsrückstand beträgt bei einer Laufzeit der Ratenzahlungsvereinbarung von bis zu drei Jahren mindestens 10 Prozent und bei einer Laufzeit der Ratenzahlungsvereinbarung von mehr als drei Jahren mindestens 5 Prozent des Gesamtbetrags der Ratenzahlung.
- ACC hat dem Verbraucher in Textform eine Frist von zwei Wochen zur vollständigen Zahlung des rückständigen Betrags gesetzt.
- ACC hat in der Fristsetzung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei nicht vollständiger Zahlung innerhalb der Frist die Ratenzahlungsvereinbarung beendet und der gesamte noch offene Restbetrag fällig gestellt werden kann.
- Die gesetzte Zahlungsfrist ist erfolglos abgelaufen.
5.5. ACC bietet dem Verbraucher spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung an.
5.6. Die Gesamtfälligkeit tritt nicht allein durch den Zahlungsrückstand oder den Ablauf der gesetzten Frist ein. Nach erfolglosem Fristablauf erklärt ACC gegenüber dem Verbraucher die Beendigung der Ratenzahlungsvereinbarung und die Fälligstellung des gesamten noch offenen Restbetrags gesondert in Textform.
5.7. Gegenüber einem Unternehmer kann ACC die Ratenzahlungsvereinbarung beenden und den gesamten noch offenen Restbetrag fällig stellen, wenn der Unternehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist, eine ihm in Textform gesetzte Nachfrist von 14 Kalendertagen erfolglos abgelaufen ist und ACC diese Rechtsfolge in der Fristsetzung angekündigt hat. Die Gesamtfälligkeit wird dem Unternehmer nach Ablauf der Nachfrist gesondert in Textform erklärt.
5.8. Zwingende gesetzliche Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Finanzierungshilfen und Teilzahlungsgeschäfte bleiben unberührt.
6. Digitale Produkte, Zugang und Benutzerkonto
6.1. Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen werden zu dem im konkreten Angebot bestimmten Zeitpunkt bereitgestellt. Ist dort eine unmittelbare Bereitstellung vorgesehen, erfolgt diese unverzüglich nach Vertragsschluss und technischer Freischaltung. Bei Verbrauchern setzt eine Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist die jeweils erforderliche ausdrückliche Zustimmung beziehungsweise das erforderliche ausdrückliche Verlangen voraus. Die Rechte von ACC bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Ziffer 13, bleiben unberührt.
6.2. Zugangsdaten sind ausschließlich für den Kunden und gegebenenfalls für im Angebot ausdrücklich bezeichnete weitere Nutzer bestimmt. Sie dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat Zugangsdaten angemessen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und uns einen vermuteten Missbrauch unverzüglich mitzuteilen.
6.3. Beginn und Dauer eines Zugangs ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Angebot. Soweit ACC einen Zugang nach Ablauf der vereinbarten Zugangsdauer freiwillig und unentgeltlich fortführt, gelten die Voraussetzungen der Ziffer 2.4. Eine solche Fortführung verlängert die ursprünglich vereinbarte entgeltliche Vertragslaufzeit nicht.
6.4. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten digitalen Inhalte während der vereinbarten Zugangsdauer zu eigenen privaten beziehungsweise eigenen internen geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung für Dritte oder kommerzielle Verwertung ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
6.5. Für die Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierung und Änderung digitaler Produkte sowie die Rechte bei unterbliebener oder mangelhafter Bereitstellung gelten gegenüber Verbrauchern ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 327 ff. BGB.
6.6. Bei einer dauerhaften Bereitstellung digitaler Produkte können wir Änderungen vornehmen, die über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen, wenn der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht, hierfür ein triftiger Grund besteht, dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen und der vertraglich vereinbarte Zweck sowie die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben. Triftige Gründe sind insbesondere die Anpassung an geänderte technische Umgebungen oder Sicherheitsanforderungen, Fehlerbehebungen, die Verbesserung von Stabilität oder Bedienbarkeit, zwingende rechtliche oder behördliche Vorgaben, die Abwehr von Missbrauch oder der notwendige Wechsel eines technischen Dienstleisters.
6.7. Über eine Änderung nach Ziffer 6.6 wird der Kunde klar und verständlich informiert. Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit für einen Verbraucher mehr als nur unerheblich, erfolgt die Information innerhalb angemessener Frist vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger und enthält die gesetzlich erforderlichen Angaben. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere ein etwaiges Recht zur unentgeltlichen Vertragsbeendigung nach § 327r BGB, bleiben unberührt.
6.8. Soweit im konkreten Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf eine Erweiterung, regelmäßige Aktualisierung oder Ergänzung einer Video-, Audio-, Hypnose- oder sonstigen Inhaltsbibliothek. Gesetzliche Aktualisierungspflichten, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bleiben unberührt. Freiwillige Ergänzungen begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf zukünftige Ergänzungen.
6.9. Ist im Angebot für eine digitale Inhaltsbibliothek kein automatisches Ablaufdatum vorgesehen und wird der Zugang für die Dauer ihres Betriebs eingeräumt, wird hierdurch keine Verpflichtung von ACC zur zeitlich unbegrenzten oder dauerhaften Fortführung des Angebots begründet. ACC kann den Betrieb der betreffenden Inhaltsbibliothek aus einem sachlichen betrieblichen, wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Grund insgesamt einstellen. Der Kunde wird hierüber grundsätzlich mit angemessenem Vorlauf auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
7. Verhalten in Gruppen und Schutz anderer Teilnehmer
7.1. In Gruppenformaten sind die Persönlichkeitsrechte, die Privatsphäre und die vertraulichen Informationen anderer Teilnehmer zu respektieren.
7.2. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung aller betroffenen Personen ist es insbesondere untersagt,
- Audio-, Video- oder Bildschirmaufnahmen anzufertigen,
- Dritten die Teilnahme, das Mithören oder das Mitsehen bei Einzel- oder Gruppenterminen zu ermöglichen,
- Äußerungen oder personenbezogene Daten anderer Teilnehmer an Dritte weiterzugeben,
- Zugangsdaten oder Einwahllinks weiterzugeben oder
- urheberrechtlich geschützte Materialien unerlaubt zu verbreiten.
7.3. Beleidigungen, Bedrohungen, diskriminierendes Verhalten, gezielte Störungen sowie die Belästigung anderer Teilnehmer oder unserer Mitarbeiter sind unzulässig. Teilnehmer haben den thematischen Rahmen, den vorgesehenen Ablauf sowie angemessene Moderationsanweisungen zu beachten. ACC entscheidet nach sachlichem Ermessen, in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang Fragen und Wortmeldungen innerhalb der verfügbaren Zeit behandelt werden. Thematisch nicht passende, wiederholte oder den Ablauf beeinträchtigende Wortmeldungen können zurückgestellt oder beendet werden. ACC kann Teilnehmer erforderlichenfalls vorübergehend stummschalten oder aus dem laufenden Termin entfernen. Eine solche Moderationsmaßnahme lässt den Anspruch auf die vertragsgemäße Gesamtleistung unberührt.
7.4. Die Nutzung von Gruppenbereichen, Teilnehmerlisten oder im Rahmen der Teilnahme erlangten Kontaktdaten für unaufgeforderte Werbung, Akquise, die Vermittlung eigener oder fremder Angebote oder eine gezielte geschäftliche Abwerbung anderer Teilnehmer ist ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig. Dies gilt auch für die Einrichtung externer Gruppen unter Verwendung der ohne Einwilligung erlangten Kontaktdaten anderer Teilnehmer. Die freie Entscheidung eines Teilnehmers, außerhalb unserer Angebote andere Programme, Netzwerke oder Communities zu nutzen, wird hierdurch nicht eingeschränkt.
7.5. Bei einer erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzung können wir den Kunden nach vorheriger Abmahnung und erfolgloser Gelegenheit zur Abhilfe von einzelnen Gruppenbereichen ausschließen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich entbehrlich ist, insbesondere bei einer besonders schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Technische Voraussetzungen
8.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die im Angebot genannten technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, insbesondere einen hinreichenden Internetzugang, ein geeignetes Endgerät, einen aktuellen Browser sowie erforderliche Video- oder Konferenzsoftware.
8.2. Der Kunde hat vor einem Termin die Funktionsfähigkeit seiner eigenen Technik zu prüfen. Technische Störungen aus seinem Verantwortungsbereich befreien ihn nicht ohne Weiteres von seinen Zahlungspflichten.
8.3. Können wir eine vereinbarte Live-Leistung wegen einer Störung aus unserem Verantwortungsbereich nicht erbringen, wird die Leistung innerhalb angemessener Frist nachgeholt. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Termine und Durchführung von Coachings
9.1. Form, Dauer und Häufigkeit von Coachings ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Soweit für eine Einzelcoaching-Einheit keine Dauer vereinbart ist, beträgt sie 45 Minuten.
9.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, finden Coachings online per Videokonferenz statt.
9.3. Der Kunde soll sich rechtzeitig vor einem Termin in den virtuellen Beratungsraum einwählen und für eine ungestörte Teilnahme sorgen. Er soll den bei der Buchung verwendeten Namen oder ein ACC zuvor mitgeteiltes, eindeutig zuordenbares Pseudonym verwenden. Eine vom Kunden verursachte Verspätung führt nicht zu einer Verlängerung des vereinbarten Zeitraums.
9.4. Die Buchbarkeit einzelner Termine richtet sich nach den verfügbaren Terminen. Wir stellen während der vereinbarten Programmlaufzeit eine angemessene Anzahl buchbarer Termine bereit.
9.5. Enthält ein Angebot ein Kontingent individuell buchbarer Einzeltermine, sind diese innerhalb der im konkreten Angebot bestimmten Nutzungsfrist zu buchen und wahrzunehmen. Ist dort keine Nutzungsfrist angegeben, beträgt sie sechs Monate ab Bereitstellung der ersten Buchungsmöglichkeit. Der Kunde soll Terminanfragen mit angemessenem zeitlichem Vorlauf stellen.
9.6. Nach Ablauf der Nutzungsfrist verfallen nicht in Anspruch genommene Einzeltermine nur, soweit der Kunde während der Nutzungsfrist eine angemessene tatsächliche Möglichkeit zur Buchung hatte und die Nichtinanspruchnahme aus seinem Verantwortungsbereich stammt. Konnte ein Termin aus einem von uns zu vertretenden Grund nicht innerhalb der Nutzungsfrist stattfinden, verlängert sich die Nutzungsfrist um den Zeitraum der von uns zu vertretenden Verhinderung. Zwingende gesetzliche Rechte und ausdrücklich vereinbarte Härtefallregelungen bleiben unberührt.
9.7. Während einer im konkreten Angebot als Transformationsphase bezeichneten entgeltlichen Programmlaufzeit bietet ACC mindestens ein Live-Gruppencoaching je vollständiger Kalenderwoche an. Als Kalenderwoche gilt der Zeitraum von Montag bis Sonntag. Eine vollständige Kalenderwoche liegt für den jeweiligen Kunden nur vor, wenn sämtliche Tage dieser Kalenderwoche innerhalb seiner Transformationsphase liegen.
9.8. ACC kann zusätzliche Live-Gruppencoachings anbieten. Soweit derzeit regelmäßig zwei oder mehr Calls pro Woche stattfinden, entsteht hieraus kein Anspruch auf eine dauerhafte Beibehaltung dieser zusätzlichen Anzahl. Wochentage, Uhrzeiten und die Verteilung der Termine können aus organisatorischen Gründen geändert werden. Änderungen werden grundsätzlich mit angemessenem Vorlauf bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit oder technischer Störungen, bleiben möglich.
9.9. Wird während einer vollständigen Kalenderwoche der Transformationsphase kein Live-Gruppencoaching angeboten, verlängert sich die Transformationsphase des betroffenen Kunden automatisch um sieben Kalendertage. Die Verlängerung verändert weder den vereinbarten Gesamtpreis noch die Fälligkeit vereinbarter Zahlungen. Wurde in der betreffenden Kalenderwoche mindestens ein Live-Gruppencoaching angeboten, besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung. Dies gilt auch, wenn der Kunde den angebotenen Termin nicht wahrgenommen hat.
9.10. Der HCC-Club kann im Anschluss an die Transformationsphase als entgeltliche Fortsetzung der Zusammenarbeit vereinbart werden. Für die HCC-Club-Mitgliedschaft gelten der in der gesonderten Fortsetzungsvereinbarung bestimmte Leistungsumfang, die vereinbarte Laufzeit und das gewählte Zahlungsmodell. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, bietet ACC mindestens vier Live-Gruppencoachings je vollständigem Vertragsmonat an. Ein Vertragsmonat beginnt mit dem vereinbarten Beginn der HCC-Club-Mitgliedschaft und endet am Tag vor dem entsprechenden Datum des folgenden Monats.
9.11. Die Termine des HCC-Clubs können innerhalb eines Vertragsmonats unterschiedlich verteilt werden. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf einen Call in jeder einzelnen Kalenderwoche, eine gleichmäßige Verteilung der Calls oder bestimmte Wochentage und Uhrzeiten. Vom Kunden nicht wahrgenommene Calls werden nicht individuell nachgeholt.
9.12. Wird die für einen vollständigen Vertragsmonat zugesagte Mindestzahl aus einem von ACC zu vertretenden oder organisatorisch veranlassten Grund nicht erreicht, kann ACC die fehlenden Calls innerhalb des folgenden Vertragsmonats nachholen. Endet die Mitgliedschaft vorher, wird der Zugang für einen angemessenen Zeitraum fortgeführt, damit die fehlenden Calls wahrgenommen werden können. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.13. Eine nach dem Ende der Transformationsphase oder der kostenpflichtigen HCC-Club-Mitgliedschaft freiwillig gewährte kostenlose Weiterbegleitung - auch als Integrationsphase oder Alumniphase bezeichnet - ist eine freiwillige Zusatzleistung. Für sie gelten ergänzend die Bestimmungen der Ziffer 2.4. Während dieser kostenlosen Weiterbegleitung werden weder eine bestimmte Anzahl noch eine bestimmte Häufigkeit oder zeitliche Verteilung von Calls geschuldet. Der Ausfall einzelner oder mehrerer Calls begründet keinen Anspruch auf Ersatz, Nachholung, Verlängerung oder eine andere Ausgleichsleistung. ACC kann die kostenlose Weiterbegleitung nach Maßgabe der Ziffer 2.4 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, einschränken oder vollständig beenden.
10. Absage und Umbuchung von Einzelterminen
10.1. Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vorgesehenen Beginn einmalig kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin umgebucht werden. Die Umbuchung muss in Textform, insbesondere per E-Mail an support@ender-aysal.de, erklärt werden.
10.2. Sagt der Kunde einen Einzeltermin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder nimmt er den Termin nicht wahr, bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen, sofern wir zur vertragsgemäßen Leistung bereit und in der Lage waren. Wir rechnen uns ersparte Aufwendungen sowie dasjenige an, was wir durch eine anderweitige Vergabe des Termins erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.
10.3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Vergütungsanspruch oder nur ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
10.4. Erscheint der Kunde ohne vorherige Nachricht mehr als 15 Minuten verspätet, kann der Termin als nicht wahrgenommen behandelt werden. Bei Leistungspaketen ergibt sich der auf einen Einzeltermin entfallende Wert aus dem konkreten Angebot.
10.5. Nimmt ein Kunde an einem angebotenen Gruppentermin nicht teil, besteht kein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin, sofern im konkreten Angebot nichts anderes vereinbart ist.
10.6. Nachweislich außergewöhnliche Härtefälle können von uns freiwillig im Wege einer Kulanzentscheidung berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf eine Kulanzentscheidung besteht nicht.
11. Absage und Ausfall durch ACC
11.1. Können wir einen vereinbarten Einzel- oder Gruppentermin insbesondere wegen Erkrankung eines Coaches oder wegen eines von uns nicht zu vertretenden Ereignisses nicht durchführen, können wir einen geeigneten Ersatzcoach einsetzen oder einen Ersatztermin anbieten, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
11.2. Wird ein Termin nach Ziffer 11.1 abgesagt, bleibt der Anspruch des Kunden auf die vereinbarte Zahl von Terminen bestehen. Kann innerhalb angemessener Frist kein zumutbarer Ersatz angeboten werden, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden.
11.3. Soweit das konkrete Angebot eine Mindestteilnehmerzahl nennt, können wir einen Gruppentermin oder ein Gruppenprogramm absagen, wenn diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Vergütung für endgültig nicht erbrachte Leistungen wird unverzüglich erstattet. Weitergehende zwingende Rechte bleiben unberührt.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
12.1. Der Kunde hat die zur Vertragsdurchführung erforderlichen und im konkreten Angebot bezeichneten Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Hierzu können insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Informationen, eine aktive Teilnahme und die rechtzeitige Terminvereinbarung gehören.
12.2. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung trotz Hinweises und angemessener Fristsetzung, können wir die hiervon betroffenen Leistungen bis zur Mitwirkung aussetzen. Gesetzliche Ansprüche wegen Annahmeverzugs, Mehraufwendungen oder Schäden bleiben unberührt. Wir berücksichtigen ersparte Aufwendungen und zumutbare Möglichkeiten, Nachteile zu vermeiden.
13. Zahlungsverzug und vorübergehende Leistungssperre
13.1. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, können wir nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer darin gesetzten Nachfrist von sieben Kalendertagen die weitere Erbringung noch ausstehender Leistungen und den Zugang zu fortlaufend bereitgestellten digitalen Bereichen vorübergehend aussetzen. In der Mahnung wird die beabsichtigte Sperrung angekündigt.
13.2. Eine Sperrung erfolgt nicht, wenn der Zahlungsrückstand lediglich geringfügig ist, der Kunde berechtigt ein Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis ausübt oder die Sperrung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen unverhältnismäßig wäre.
13.3. Nach vollständigem Ausgleich der zur Sperrung führenden Rückstände wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Die Fälligkeit bereits entstandener Zahlungsansprüche sowie weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13.4. Eine nach den vorstehenden Bestimmungen berechtigte und verhältnismäßige Sperrung führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Leistungs- oder Zugangsdauer und lässt die vereinbarten Zahlungspflichten unberührt. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Umstände des Einzelfalls eine abweichende Behandlung erfordern.
14. Vertragsdauer und Beendigung
14.1. Beginn und Dauer des Vertrags ergeben sich aus dem konkreten Angebot.
14.2. Ein für eine bestimmte Zeit geschlossener Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.3. Soweit ein Vertrag als Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, ergeben sich die ordentlichen Kündigungsbedingungen aus dem konkreten Angebot und den gesetzlichen Vorschriften.
14.4. Beruht ein wichtiger Grund auf der Verletzung einer Vertragspflicht, ist eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
14.5. Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die Kündigungsrechte nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, soweit dieses auf den konkreten Vertrag Anwendung findet.
14.6. Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden. Soweit gesetzlich eine Kündigungsschaltfläche bereitzustellen ist, kann die Kündigung zusätzlich über die auf unserer Webseite bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erklärt werden.
14.7. Der HCC-Club kann im Anschluss an die Transformationsphase als entgeltliche Fortsetzung der Zusammenarbeit vereinbart werden. Die Teilnahme am HCC-Club kommt nicht allein durch den Ablauf der Transformationsphase zustande, sondern bedarf einer gesonderten Fortsetzungsvereinbarung mindestens in Textform. Diese regelt insbesondere Beginn und Leistungsumfang der HCC-Club-Mitgliedschaft, Preis und Zahlungsweise, eine etwaige Mindestlaufzeit, die Vertragsverlängerung sowie die Kündigungsbedingungen. Soweit in der Fortsetzungsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend diese AGB in der bei Abschluss der Fortsetzungsvereinbarung einbezogenen Fassung. Gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
14.8. Die HCC-Club-Mitgliedschaft kann insbesondere ohne Mindestlaufzeit und mit monatlicher Abrechnung, mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit und monatlicher Abrechnung oder als Jahresmitgliedschaft mit jährlicher Vorauszahlung angeboten werden. Welche Vertragsvariante gilt, ergibt sich aus dem konkreten Angebot. Dort werden insbesondere Preis, Zahlungsweise, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und eine vereinbarte automatische Vertragsverlängerung angegeben. Eine monatliche Zahlungsweise bedeutet nicht, dass der Vertrag ohne eine im Angebot ausgewiesene Mindestlaufzeit abgeschlossen wird.
14.9. Eine kostenpflichtige HCC-Club-Mitgliedschaft kann nicht einseitig pausiert werden. Eine vorübergehende Unterbrechung ist nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit ACC möglich. Gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
14.10. Die HCC-Jahresmitgliedschaft hat eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten. Soweit im konkreten Angebot vereinbart, verlängert sie sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht spätestens 14 Kalendertage vor dem jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. ACC informiert den Kunden grundsätzlich etwa 30 Tage vor der vorgesehenen Verlängerung in Textform über den bevorstehenden Verlängerungszeitpunkt, die vorgesehene Verlängerungsdauer, die für den Verlängerungszeitraum vorgesehene Vergütung und die bestehende Kündigungsmöglichkeit. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht davon ab, dass ACC diese Erinnerungsnachricht versendet hat. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen bleiben unberührt.
14.11. Endet eine HCC-Club-Mitgliedschaft und schließt der Kunde später erneut eine Mitgliedschaft ab, gelten die zum Zeitpunkt des Wiedereintritts angebotenen Vertrags- und Preiskonditionen. Ein Anspruch auf die Wiederaufnahme zu früheren Preisen oder Vertragsbedingungen besteht nicht.
15. Charakter des Coachings und gesundheitliche Eigenverantwortung
15.1. Coaching und Beratung beruhen auf Kooperation und setzen eine eigenverantwortliche Mitwirkung des Kunden voraus. Entscheidungen und Umsetzungsmaßnahmen trifft der Kunde in eigener Verantwortung.
15.2. Unsere Leistungen sind keine medizinische Behandlung, Psychotherapie oder sonstige Heilbehandlung und ersetzen eine solche nicht. Wir stellen keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen und geben keine Heilversprechen ab.
15.3. Bei Beschwerden mit Krankheitswert oder Zweifeln an der psychischen oder körperlichen Belastbarkeit soll der Kunde vor Teilnahme fachärztlichen oder psychotherapeutischen Rat einholen. Wir können eine Leistung ablehnen oder unterbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Teilnahme den Kunden oder Dritte erheblich gefährden könnte oder eine fachgerechte Durchführung außerhalb unseres Leistungsbereichs liegt.
15.4. Zwingende gesetzliche Sorgfalts-, Schutz- und Haftungspflichten bleiben unberührt.
16. Urheber- und Nutzungsrechte
16.1. Sämtliche von uns bereitgestellten Unterlagen, Videos, Audiodateien, Texte, Konzepte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
16.2. Der Kunde darf die Inhalte nur im Rahmen des nach Ziffer 6.4 eingeräumten Nutzungsrechts verwenden. Insbesondere dürfen Inhalte ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, unterlizenziert oder zur Durchführung eigener Kurse, Coachings oder Beratungen verwendet werden.
16.3. Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
17. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
17.1. Wir behandeln die uns im Rahmen der Vertragsdurchführung mitgeteilten persönlichen und geschäftlichen Informationen des Kunden vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht oder Befugnis zur Offenlegung besteht.
17.2. Der Kunde behandelt als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach erkennbar vertrauliche Informationen über unsere nicht öffentlich bekannten Geschäftsabläufe, Methoden und Konzepte vertraulich. Nicht erfasst sind Informationen, die
- bereits rechtmäßig bekannt waren,
- ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden,
- unabhängig entwickelt wurden oder
- rechtmäßig von einem hierzu befugten Dritten erlangt wurden.
17.3. Die Offenlegung vertraulicher Informationen bleibt zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist, insbesondere gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Versicherern, Gerichten, Behörden oder aufgrund gesetzlicher Hinweisgeberrechte. Die freie Äußerung zulässiger Meinungen und wahrer Tatsachenbehauptungen wird nicht eingeschränkt.
17.4. Testimonials, Referenzen und die Veröffentlichung von Kundenäußerungen erfolgen nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung beziehungsweise Einwilligung.
17.5. Die Verpflichtungen zum Schutz vertraulicher Informationen gelten nach Beendigung des Vertrags fort, solange und soweit die Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind oder ein anderer in Ziffer 17.2 genannter Ausnahmetatbestand vorliegt.
18. Datenschutz
18.1. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
18.2. Soweit eine Datenverarbeitung zur Durchführung des Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, erfolgt sie auf der hierfür maßgeblichen gesetzlichen Grundlage. Einwilligungsbedürftige Verarbeitungen, insbesondere zu Werbe-, Testimonial- oder Aufzeichnungszwecken, werden gesondert abgefragt.
19. Haftung
19.1. Wir haften unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
19.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
19.3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
19.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
19.5. Zwingende gesetzliche Rechte wegen der unterbliebenen oder mangelhaften Bereitstellung digitaler Produkte sowie wegen arglistig verschwiegener Mängel bleiben unberührt.
19.6. Wir übernehmen keine Verantwortung für Störungen des allgemeinen Internets oder für technische Einrichtungen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. Unsere Pflichten zur vertragsgemäßen Bereitstellung der von uns geschuldeten Leistungen bleiben unberührt.
20. Widerrufsrecht für Verbraucher
20.1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
20.2. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular. Diese werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung und nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Soweit gesetzlich erforderlich, enthält die Widerrufsbelehrung auch Informationen über Bestehen und Platzierung der elektronischen Widerrufsfunktion.
20.3. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Erklärung des Widerrufs werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
20.4. Soll vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung oder digitalen Dienstleistung begonnen werden, wird das hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Verlangen beziehungsweise die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers gesondert eingeholt und in der Vertragsbestätigung dokumentiert. Bei einem Widerruf kann der Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden. Das Widerrufsrecht hinsichtlich der jeweiligen Dienstleistung erlischt bei einem entgeltlichen Vertrag erst mit vollständiger Vertragserfüllung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
20.5. Soll ein nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalt vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt werden, werden die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung und seine Bestätigung der Kenntnis vom hierdurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts gesondert eingeholt. Das Erlöschen des Widerrufsrechts setzt außerdem den Beginn der Vertragserfüllung und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung voraus.
20.6. Bei einem über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzvertrag kann der Verbraucher während des Laufs der Widerrufsfrist zusätzlich die auf unserer Webseite bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion nutzen. Die Nutzung anderer gesetzlich zulässiger Wege, insbesondere Brief oder E-Mail, bleibt möglich.
20.7. Soweit auf den konkreten Vertrag besondere gesetzliche Widerrufs- oder Beendigungsregelungen, insbesondere für Fernunterrichts- oder Finanzierungsgeschäfte, Anwendung finden, bleiben diese unberührt und werden dem Kunden erforderlichenfalls gesondert mitgeteilt.
21. Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
21.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
21.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende besondere Gerichtsstände, insbesondere § 26 FernUSG, bleiben unberührt.
21.3. Hatte ein Kunde bei Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und verlegt er diesen nach Vertragsschluss aus Deutschland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, kann für gesetzlich zulässige Fälle unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende besondere Gerichtsstände bleiben auch in diesen Fällen unberührt.
21.4. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
21.5. Für den jeweiligen Vertrag gilt diejenige Fassung dieser AGB, die dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt wurde. Eine spätere Neufassung wird nicht allein durch ihre Veröffentlichung Bestandteil eines bereits bestehenden Vertrags. Änderungen eines bestehenden Vertrags bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
21.6. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.